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Corona: Verlängerte Abgabefristen

Die Finanzverwaltung akzeptiert die spätere Abgabe der Steuererklärungen. Für nicht beratene Land- und Forstwirte gilt als generelle Abgabefrist für das abweichende Wirtschaftsjahr 2019/2020 der 31.1.2021. Für beratene Land- und Forstwirte gilt für die Abgabe der Steuererklärung für das abweichende Wirtschaftsjahr 2019/2020 eine generelle Abgabefrist bis zum Ablauf des Monats Juli 2021. Sollte aufgrund der Corona-Krise eine Abgabe zu den genannten Fristen nicht möglich sein, kann ein Fristverlängerungsantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden (FAQ „Corona“(Steuern) des Bundesfinanzministeriums, Stand 17.4.2020).

Stand: 10. Juni 2020

Bild: countrypixel - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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