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Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Testamentsvollstreckung ist ein sehr persönliches Amt.

Die Gründe für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung sind vielfältig und ebenso unterschiedlich, wie die Erblasser selbst. In der Praxis stehen meist die wohlverstandenen Interessen des Nachlasses im Vordergrund.

Wer das Vermögen eines Verstorbenen wie erhält regelt das Erbrecht. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Der Erblasser kann in einem Testament oder Erbvertrag aber bestimmen, welche Personen was erben sollen.

Erben sind jedoch mitunter überfordert und nicht selten uneins, was mit dem Nachlass passieren soll. Um sicherzustellen, dass der „letzter Wille“ umgesetzt wird, kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker in seinem Testament benennen, der nach seinem Tod den Nachlass verwaltet und abwickelt und somit auch einem Streit unter den Erben vorbeugen.

Das heißt im Umkehrschluss: Ohne Testament – keine Testamentsvollstreckung!

Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre persönliche Situation und klären die damit aufkommenden Fragen.

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