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Keine Rücklage für ökonomische Risiken

Risikoausgleichsrücklage

Es war durchaus ein vorteilhafter Vorschlag der Linksfraktion. Diese wollte im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2016 den Landwirten die Bildung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage ermöglichen. Die Höhe der Rücklage sollte sich aus den betrieblichen Umsätzen der vorangegangenen 3 Wirtschaftsjahre errechnen und bis zu 20 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Die übrigen Parteien, u. a. die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, lehnten ab.

Klimawandel

Begründet wurde der Vorschlag u. a. damit, dass Agrarbetriebe zunehmenden Risiken ausgesetzt seien, die sie kaum beeinflussen könnten. Das reiche von den Folgen des Klimawandels über Handelshemmnisse bis hin zu den Auswirkungen von eingeschleppten Seuchen. Mit der Schaffung der steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage werde etwas zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung getan.

Steuerliche Privilegierung

Die Regierungsparteien lehnten die Rücklage mit der Begründung ab, dies sei eine steuerliche Privilegierung und eine solche sei nicht angebracht. Die Rücklagenbildung würde einen neuen Subventionstatbestand begründen. Außerdem würde die Einführung einer steuerfreien betrieblichen Risikoausgleichsrücklage keinen Sinn machen, da es in der Landwirtschaft immer schon Ergebnisschwankungen gegeben habe. Schließlich sei eine solche steuerfreie betriebliche Risikoausgleichsrücklage ordnungspolitisch das falsche Instrument. Die Landwirtschaft könne besser an anderen Stellen gefördert werden.

Stand: 28. August 2015

Bild: countrypixel - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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