Seitenbereiche
Boot_am_Steg_Hafen_Mildstedt_Steuerberatung_Kaufmann
Inhalt

Beweidungsleistungen eines Schäfers

Entgeltliche Leistungen

Ein Wanderschäfer führte entgeltliche Beweidungsleistungen für ein Immobilienunternehmen durch. Die Leistungen waren erforderlich, um den Aufgaben beim Natur- und Landschaftsschutz gerecht zu werden. Der Schäfer ging davon aus, dass diese Leistungen nach dem Durchschnittsteuersatz von 10,7 % zu besteuern wären, und stellte auch nur diesen in Rechnung. Das Finanzamt nahm hingegen den Regelsteuersatz von 19 % an und forderte Umsatzsteuer nach. Nach Auffassung des Finanzamtes müsse eine unter den Durchschnittsatz fallende landwirtschaftliche Dienstleistung zur landwirtschaftlichen Erzeugung beitragen, was im Streitfall nicht zutreffen würde. Denn die Leistungen wurden aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes bezogen.

Urteil des BFH

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte die Auffassung des Schäfers. Zwar hatte das Immobilienunternehmen die vom Schäfer erbrachte Leistung für Zwecke der Erhaltungs- und Entwicklungspflege bezogen. Damit hat diese Leistung nicht zur landwirtschaftlichen Erzeugung bei dem Immobilienunternehmen beigetragen. Darauf kam es im Streitfall aber nicht an, wie der BFH feststellte (Urteil vom 6.9.2018, V R 34/17). Denn eine Wanderschäferei gilt kraft Gesetzes als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb.

Fremde Flächen

Unerheblich für die Durchschnittsatzbesteuerung ist auch, dass der Schäfer seine Tätigkeit überwiegend auf eigenen Flächen, jedoch ausnahmsweise und vorübergehend auch auf fremden Flächen ausübt. Denn der Begriff der Wanderschäferei ist insoweit funktional zu verstehen, sodass es diesbezüglich nur auf die Beweidung fremder Flächen ankommt, so der BFH.

Stand: 25. Februar 2019

Bild: countrypixel - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.