Seitenbereiche
Boot_am_Steg_Hafen_Mildstedt_Steuerberatung_Kaufmann
Inhalt

Rundfunkgebühren für Hotelzimmer

Zusätzliche Beitragspflicht

Hoteliers und Gastronomen zahlen nicht nur Rundfunkgebühren für ihre Betriebsstätte, sondern auch noch extra für ihre Hotelzimmer. Dies ergibt sich aus dem seit 1.1.2013 geltenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder.

Verfassungsrechtlich zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat jetzt entschieden, dass die Erhebung dieser zusätzlichen Rundfunkgebühren verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist, soweit der Hotelier/Gastronom seinen Gästen eine Möglichkeit der Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Hotelzimmern  zur Verfügung stellt (27.9.2017, 6 C 32.16). Dasselbe gilt auch, wenn nur ein Internetzugang zur Verfügung steht. Die Möglichkeit, in den Hotelzimmern Fernsehen und Radio hören zu können, sei ein preisbildender Umstand und stellt für den Hotelbetreiber einen zusätzlichen Vorteil dar, so das Gericht.

Stand: 26. März 2018

Bild: Witthaya - Fotolia.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

Erscheinungsdatum:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.