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Keine Besteuerung von Gold-ETCs

Ursprüngliche Pläne JStG 2020

Ursprünglich plante die Bundesregierung im Jahressteuergesetz 2020 eine Ausweitung der Besteuerung von Kapitalerträgen um Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art, für die anstelle der Rückzahlung des Entgelts eine Sachleistung zugesagt oder geleistet worden ist. Von dieser Neuregelung erfasst worden wären Erträge aus Exchange Traded Commodities (ETCs) wie u. a. Gold-ETCs.

Keine Besteuerung mehr beabsichtigt

Bislang herrschte Unsicherheit, ob die Pläne im Gesetzgebungsverfahren wieder aufgenommen werden. Doch diesbezüglich darf Entwarnung gegeben werden. So teilte die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drucks. 19/22447) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/21688) mit, dass an dem Vorhaben der Besteuerung sogenannter Gold-ETCs nicht länger festgehalten wird.

Stand: 24. November 2020

Bild: vegefox.com - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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