Klimaschutzziele
Die Regierungsparteien stellten am 20.9.2019 diverse Maßnahmen vor, mit denen die Klimaschutzziele für 2030 erreicht werden sollen. In dem Maßnahmenpaket sind auch einige Steueränderungen enthalten.
Entfernungspauschale, Bahnfahrten
Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 von € 0,30 auf € 0,35 ab dem 21. Kilometer erhöht werden. Die Regelung ist bis Ende 2026 befristet. Bahnfernreisen mit ICE und IC sollen durch Ermäßigung des Umsatzsteuersatzes von 19 % auf 7 % günstiger werden.
Elektrofahrzeuge
Unternehmer, die ein Elektrofahrzeug oder ein Plug-in-Hybridfahrzeug als betrieblich genutztes Kraftfahrzeug verwenden, müssen derzeit nur 1 % des hälftigen Listenpreises als privaten Nutzungsanteil versteuern. Mit dem Klimapaket soll die Bemessungsgrundlage für die private Nutzungsversteuerung reiner Elektrofahrzeuge von 0,5 % auf 0,25 % gesenkt werden. Außerdem soll die Steuerbefreiung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz (§ 3d KraftStG) bis zum 31.12.2025 verlängert werden. Darüber hinaus soll die Einrichtung privater PKW-Ladeinfrastrukturen in Mehrfamilienhäusern mit einem Handwerkerbonus gefördert werden. Vermieter sollen zur Duldung solcher Einrichtungen verpflichtet werden.
Höhere Steuern für Verbrennungsfahrzeuge
Wer ab dem übernächsten Jahr noch ein neues Fahrzeug mit Verbrennungsmotor anschafft, muss bei der Kraftfahrzeugsteuer tiefer in die Tasche greifen. So soll sich die Bemessungsgrundlage für die Steuer überwiegend auf die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs pro Kilometer beziehen und oberhalb von 95 g CO2/km schrittweise erhöht werden.
Energetische Sanierungen
Steuerförderungen sind auch für Haus- und Immobilienbesitzer geplant, die umweltgerechte Sanierungsmaßnahmen vornehmen. So soll der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden ab 2020 steuerlich gefördert werden. Nach dem Eckpunkteprogramm soll die Steuerförderung 20 % der Modernisierungskosten betragen. Diese sollen von der Steuerschuld abgezogen werden können.
Stand: 28. Oktober 2019
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