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Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?

Steuernews-TV Mai 2026

Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?

Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu € 2.000,00 im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die Aktivrente in Anspruch zu nehmen, darüber informieren wir Sie in Steuernews-TV.

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Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?

Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu 2.000,00 Euro im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Regelaltersgrenze muss für den Rentenbezug erreicht sein.
  • Bei vorgezogener Altersrente kann die Aktivrente erst genutzt werden, wenn die persönliche Regelaltersgrenze erreicht ist.
  • Verdienen Rentner mehr als 2.000,00 Euro hinzu, ist dies für den Rentenbezug unerheblich. Der übersteigende Betrag ist allerdings steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Aktivrentner können parallel noch einer Minijobtätigkeit nachgehen. Der Minijobverdienst (für 2026 maximal € 603,00/Monat erlaubt) hat keine Auswirkung auf die Aktivrente.
  • Die Aktivrente gibt es nur in einem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis.
  • Rentner, die ihrer selbstständigen Tätigkeit auch noch im Rentenalter nachgehen, erhalten den Steuerbonus nicht.
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