Regelbedarfe und Grundsicherung
Zum 1.1.2020 erhalten Arbeitslosengeld- und Sozialhilfeempfänger sowie Bezieher einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 1,88 % mehr Geld.
Ältere Kinder und Jugendliche
Die Leistungen für ältere Kinder und Jugendliche steigen um jeweils € 6,00 auf € 308,00 und € 328,00. Für Kinder bis zu sechs Jahren erhöht sich der Satz auf € 250,00 (plus € 5,00).
Stand: 18. Dezember 2019
Über uns: Wir sind Ihre Steuerberater in Husum und Mildstedt und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, Ärzten, Gewerbetreibenden, Gastronomen sowie Privatpersonen.
Erscheinungsdatum: