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Höhere Pauschalen für Ehrenämter und Übungsleiter

Ehrenamtspauschalen

Ehrenamtlich Engagierte können ab 2021 für eigene Aufwendungen eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von € 840,00 (bisher € 720,00) erhalten (§ 3 Nr. 26a Satz 1 Einkommensteuergesetz- EStG). Voraussetzung ist, dass der Ehrenamtliche im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts steht.

Übungsleiterfreibetrag

Der Übungsleiterfreibetrag beträgt seit 1.1.2021 € 3.000,00 (bis 2020: € 2.400,00, § 3 Nr. 26 Satz 1 EStG). Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren Trainer, die nebenberuflich in Sportvereinen tätig sind, Ausbilder bei Freiwilligen Feuerwehren, der DLRG usw. oder sonstige ehrenamtlich Engagierte in gemeinnützigen Einrichtungen oder in der Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.

Stand: 26. Januar 2021

Bild: NicoElNino - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihre Steuerberater in Husum und Mildstedt und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Schwerpunkte liegen in der Beratung von landwirtschaftlichen BetriebenÄrzten, Gewerbetreibenden, Gastronomen sowie Privatpersonen.

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