Steuernews-TV Mai 2022
Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben. Wen trifft die Erklärungspflicht, ab wann ist die Feststellungserklärung abzugeben und was ist zu tun, wenn sich nach der Feststellungserklärung tatsächliche Verhältnisse ändern? Details erfahren Sie in Steuernews-TV.
Erscheinungsdatum:
Textabschrift des Videos (Transkription)
Was ist bei der Feststellungserklärung zur Grundsteuer zu beachten?
- Immobilieneigentümer müssen zum Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abgeben.
- Die Abgabepflicht besteht ab 1.7.2022 und endet voraussichtlich am 31.10.2022. Für beratene und unberatene Erklärungspflichtige gelten dieselben Fristen.
- Die Aufforderung zur Abgabe erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung. Zusätzlich benachrichtigen viele Bundesländer die Erklärungspflichtigen schriftlich.
- Die Erklärungspflicht trifft Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. Je nach Grundstücksart sind unterschiedliche Angaben zu Wohngrundstücken bzw. Nichtwohngrundstücken in den Feststellungserklärungen erforderlich.
- Ändern sich nach der letzten Feststellungserklärung tatsächliche Verhältnisse, die sich auf den Grundsteuerwert, die Vermögens- oder Grundstücksart auswirken, ist der Grundstückseigentümer zu einer Anzeige verpflichtet. Abzugeben ist diese binnen eines Monats nach Ablauf des Kalenderjahres, indem die Änderungen eingetreten sind.