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Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer

Widerspruch richtig begründen

Während die Finanzverwaltung Zinsen zur Einkommensteuer regelmäßig auf Antrag unter Bezug auf das BMF-Schreiben vom 14.12.2018 (IV A 3 - S 0465/18/10005-01) ab dem 1.4.2012 aussetzt, halten sich die Kommunen bezüglich der Zinsfestsetzungen zur Gewerbesteuer im Regelfall nicht an diese Verwaltungsanweisung. Sie ist für die Kommunen auch nicht bindend. Gegenüber den Kommunen sollte der Widerspruch zum Gewerbesteuerbescheid am besten mit den anhängigen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) begründet werden.

Stand: 27. Mai 2019

Bild: Andrey Popov - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Steuerberater in Mildstedt und Husum und beraten Sie zu allen Themen des Steuerrechts. Unsere Spezialgebiete sind die Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben, von Ärzten und im Gewerbe Tätigen sowie Gastronomen und Privatpersonen.

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